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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Eine im Zusammenhang mit einer bereits ausgeübten selbständigen Tätigkeit (Architekt) erfolgende Beteiligung an Wettbewerben dient - neben dem Ziel, allenfalls durch ein Preisgeld eine Honorierung der Leistung zu erreichen - vor allem der Akquisition von Aufträgen, wie sie für eine selbständige Erwerbstätigkeit typisch ist. Damit werden die im Rahmen der selbständigen Erwerbstätigkeit beabsichtigten Leistungen nach außen zu Tage tretend zumindest angeboten (Hinweis E 27. April 1993, Zl. 92/08/0260).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003080047.X03Im RIS seit
29.10.2004