RS Vwgh 2004/9/23 2003/07/0098

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Veröffentlicht am 23.09.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §29 Abs1;
WRG 1959 §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0099

Rechtssatz

Nach der Rechtslage vor der WRG-Novelle 1990, BGBl 252/1990, kommt einem von einem Schutzgebietsbescheid betroffenen Liegenschaftseigentümer in einem durch einen Antrag des Betroffenen ausgelösten Verfahren ein Rechtsanspruch auf Widerruf der ihn belastenden Anordnungen im Fall des Erlöschens des Wasserbenutzungsrechtes, für dessen gesicherte Ausübung ein Schutzgebiet bestimmt wurde, zu (Hinweis E 22.12.1972, 75/71, VwSlg 8338 A/1972).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003070098.X17

Im RIS seit

21.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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