RS Vwgh 2004/9/23 2001/07/0150

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Veröffentlicht am 23.09.2004
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §12 Abs2;
WRG 1959 §34 Abs1;
WRG 1959 §34 Abs4;

Rechtssatz

Grundeigentümern im Schutzgebietsbereich kommt das Recht zu, sowohl gegen die Einbeziehung ihrer Grundstücke in ein Schutzgebiet als auch gegen die vorgesehenen Anordnungen über die Bewirtschaftung oder sonstige Benutzung ihrer Grundstücke Einwendungen zu erheben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001070150.X03

Im RIS seit

20.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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