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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1 Abs1;Rechtssatz
Bilden zugekaufte, nicht der Arrondierung des Altbestandes dienende Grundstücke eine eigene, vom Altbestand unabhängige Bewirtschaftungseinheit, so ist davon auszugehen, dass der Zukauf dieser Flächen keine Vereinigung von Grundstücken zur einheitlichen Bewirtschaftung und somit keinen für eine Zusammenlegung bzw. Flurbereinigung typischen Neuordnungsvorteil darstellt (Hinweis E 8.7.2004, 2003/07/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002070015.X06Im RIS seit
20.10.2004