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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/21/0072 E 18. Mai 2004 RS 1Stammrechtssatz
Die belBeh leitet in einem Verfahren betreffend Ausweisung iSd § 33 Abs 1 FrG 1997 die Unrechtmäßigkeit des Aufenthaltes der Fremden allein daraus ab, dass ihre Aufenthaltstitel in amtsmissbräuchlicher Weise ausgestellt worden seien. Damit unterliegt sie einem Rechtsirrtum. In rechtswidriger Weise ausgestellte Bescheide sind nämlich nicht nichtig und demnach nicht unbeachtlich, weshalb den fraglichen Niederlassungsbewilligungen weiterhin Gültigkeit zukam.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Bescheidcharakter von auf AVG §68 Abs1 gestützten Erledigungen Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001210172.X01Im RIS seit
05.11.2004