RS Vwgh 2004/9/23 2001/21/0172

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Veröffentlicht am 23.09.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
AVG §68 Abs4 impl;
FrG 1997 §33 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/21/0072 E 18. Mai 2004 RS 1

Stammrechtssatz

Die belBeh leitet in einem Verfahren betreffend Ausweisung iSd § 33 Abs 1 FrG 1997 die Unrechtmäßigkeit des Aufenthaltes der Fremden allein daraus ab, dass ihre Aufenthaltstitel in amtsmissbräuchlicher Weise ausgestellt worden seien. Damit unterliegt sie einem Rechtsirrtum. In rechtswidriger Weise ausgestellte Bescheide sind nämlich nicht nichtig und demnach nicht unbeachtlich, weshalb den fraglichen Niederlassungsbewilligungen weiterhin Gültigkeit zukam.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Bescheidcharakter von auf AVG §68 Abs1 gestützten Erledigungen Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001210172.X01

Im RIS seit

05.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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