RS Vwgh 2004/9/23 2003/07/0098

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Veröffentlicht am 23.09.2004
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §34 Abs1 idF 1990/252;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/07/0099

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0116 E 22. September 1992 VwSlg 13703 A/1992 RS 1

Stammrechtssatz

Dem § 34 Abs 1 WRG idF 1990/252 ist - was durch den letzten Satz unterstrichen wird - der Grundsatz der Eingriffsminimierung immanent: Anordnungen iS dieser Gesetzesstelle sollen nur in dem Ausmaß getroffen werden, in dem sie im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung erforderlich sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003070098.X12

Im RIS seit

21.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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