RS Vwgh 2004/9/28 2000/14/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §23 Z1;
EStG 1988 §47 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen, dass unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze (Hinweis E 25. Mai 1982, 14/3038/78 und 82/14/0147, VwSlg 5690 F/1982; E 21. Februar 1984, 83/14/0102; E 22. April 1992, 88/14/0082) für die Abgrenzung zwischen einer selbstständigen und unselbstständigen Tätigkeit die Einkünfte der Reinigungsarbeiten verrichtenden Abgabepflichtigen im zu beurteilenden Zeitraum nicht als solche aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren seien (hier freie Zeiteinteilung, fehlendes Unternehmerwagnis, klar bestimmter Arbeitsumfang).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140094.X04

Im RIS seit

12.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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