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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2Rechtssatz
Das Finanzamt hat den Nachweis der rechtzeitigen Einbringung eines Vorlageantrages durch eine Ablichtung einer Seite des Postbuches des steuerlichen Vertreters des Abgabepflichtigen als erbracht angesehen. Es wäre Aufgabe der Abgabenbehörde zweiter Instanz gewesen, wenn sie weitere Nachweise für die rechtzeitige Einbringung des Antrages für erforderlich hielt, den Abgabepflichtigen zu einer Nachweisführung aufzufordern. Indem sie dies unterlassen hat, hat sie gegen das im Verfahren nach der BAO geltende Überraschungsverbot (Hinweis E 26. Mai 1999, 98/13/0138) verstoßen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002140035.X04Im RIS seit
19.07.2021Zuletzt aktualisiert am
02.08.2021