Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §216;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/15/0051 E 16. Dezember 1999 RS 5Stammrechtssatz
Der Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto ist in dem in § 216 BAO normierten Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides auszutragen und es ist ein solches auch auf Antrag des Haftungspflichtigen durchzuführen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, Seite 2353).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001140176.X05Im RIS seit
22.10.2004