RS Vwgh 2004/9/28 2002/14/0021

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Veröffentlicht am 28.09.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §169;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/14/0066

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/14/0173 E 23. April 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es die Aufgabe des Abgabepflichtigen, im Ausland lebende Geschäftspartner, die als Zeugen vernommen werden sollen, stellig zu machen (Hinweis E 29.5.2001, 96/14/0069).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002140021.X01

Im RIS seit

05.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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