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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG;Rechtssatz
Da der Fremde von Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wien bei einer Beschäftigung betreten wurde, die er nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht hätte ausüben dürfen, was das Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten unter konkreter Bezugnahme auf den vorliegenden Sachverhalt(Hinweis E 18. März 2003, 2000/18/0127) bestätigte, begegnet die Ansicht der belBeh, dass der Tatbestand des § 36 Abs. 2 Z. 8 iVm Abs. 4 FrG 1997 verwirklicht ist, keinen Bedenken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001180157.X01Im RIS seit
18.11.2004