RS Vwgh 2004/9/28 2001/18/0157

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Veröffentlicht am 28.09.2004
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG;
FrG 1997 §36 Abs2 Z8;
FrG 1997 §36 Abs4;

Rechtssatz

Da der Fremde von Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wien bei einer Beschäftigung betreten wurde, die er nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht hätte ausüben dürfen, was das Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten unter konkreter Bezugnahme auf den vorliegenden Sachverhalt(Hinweis E 18. März 2003, 2000/18/0127) bestätigte, begegnet die Ansicht der belBeh, dass der Tatbestand des § 36 Abs. 2 Z. 8 iVm Abs. 4 FrG 1997 verwirklicht ist, keinen Bedenken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001180157.X01

Im RIS seit

18.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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