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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs8 litb;Rechtssatz
Es steht der Besteuerung nach § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 nicht entgegen, wenn die Pensionsabfindung einige Tage vor Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. vor dem Entstehen des - auf Renten lautenden - Betriebspensionsanspruches vereinbart worden ist und zu einer entsprechenden Zahlung geführt hat (Hinweis E 16. Dezember 2003, 2001/15/0165).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002140131.X02Im RIS seit
26.10.2004