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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23 Z1;Rechtssatz
Gegenüber der tatsächlichen Ausgestaltung der Vereinbarung ist die Bezeichnung des Vertrages als Werkvertrag nicht ausschlaggebend, ebenso wenig die vertragliche Überbindung einer - nicht bestehenden - Verpflichtung, als Unternehmer die Versteuerung durchzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000140094.X05Im RIS seit
12.11.2004