RS Vwgh 2004/9/28 2000/14/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §23 Z1;
EStG 1988 §47 Abs2;

Rechtssatz

Gegenüber der tatsächlichen Ausgestaltung der Vereinbarung ist die Bezeichnung des Vertrages als Werkvertrag nicht ausschlaggebend, ebenso wenig die vertragliche Überbindung einer - nicht bestehenden - Verpflichtung, als Unternehmer die Versteuerung durchzuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140094.X05

Im RIS seit

12.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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