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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Das Fehlen schriftlicher Unterlagen entbindet die Behörde nicht davon, den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln, sich also ein genaues Bild über die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit der beschäftigten Personen, die Pflichten, die ihnen oblagen, und die Risken, die sie zu tragen hatten, zu verschaffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999130183.X03Im RIS seit
05.11.2004