RS Vwgh 2004/9/29 99/13/0183

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Veröffentlicht am 29.09.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
EStG 1988 §22;
EStG 1988 §23;
EStG 1988 §25;
EStG 1988 §47 Abs2;

Rechtssatz

Das Fehlen schriftlicher Unterlagen entbindet die Behörde nicht davon, den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln, sich also ein genaues Bild über die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit der beschäftigten Personen, die Pflichten, die ihnen oblagen, und die Risken, die sie zu tragen hatten, zu verschaffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999130183.X03

Im RIS seit

05.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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