RS Vwgh 2004/9/29 2002/13/0222

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Veröffentlicht am 29.09.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
19/05 Menschenrechte
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

B-VG Art94;
FinStrG §214;
FinStrG §54;
MRKZP 07te Art4 Z1;

Rechtssatz

Nur eine dem Wortlaut der zur "Abgrenzung der gerichtlichen von der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit" getroffenen Regelungen u. a. des § 54 FinStrG im Zusammenhalt mit den Vorschriften des § 214 FinStrG gerecht werdende Gesetzesanwendung erreicht das mit den gesetzlichen Bestimmungen verfolgte Ziel der Wahrung des Grundsatzes der Gewaltentrennung gemeinsam mit der ebenso verfassungsrechtlich gebotenen Gewährleistung des in Art. 4 Z. 1

7. ZP eingeräumten Grundrechtes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002130222.X06

Im RIS seit

24.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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