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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §29 Abs1;Rechtssatz
Hinzuweisen ist darauf, dass im Fall der Besteuerung nach dem "Jahreswert" gemäß § 29 Abs. 1 ErbStG mit den laufenden wiederkehrenden Leistungen keine neuen Steuerfälle entstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004160035.X08Im RIS seit
04.11.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013