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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §294 Abs1;Rechtssatz
In den Anwendungsbereich des § 294 Abs. 1 BAO fallen auch Bescheide, die Berechtigungen, nämlich die Einräumung rechtlicher Positionen, die ohne bescheidmäßige Zuerkennung nicht bestünden, zum Gegenstand haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004160035.X03Im RIS seit
04.11.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013