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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §23;Rechtssatz
Um das Vorliegen einer Verfolgung aus Gründen der politischen Gesinnung beurteilen zu können, hätte auch auf die vom Asylwerber wiederholt aufgestellte Behauptung eingegangen werden müssen, in Länderberichten über die Ukraine (die vom unabhängigen Bundesasylsenat als Spezialbehörde von Amts wegen zu berücksichtigen gewesen wären) sei mehrfach davon die Rede, dass ukrainische Journalisten, die gegen Verbrechen und Korruption eintreten, nicht nur Schadenersatzklagen riskieren, sondern mitunter auch Opfer gewalttätiger Übergriffe und Mordversuche werden, und dass in diesen Berichten eine Zusammenarbeit zwischen korrupten Beamten und dem (seit der Unabhängigkeit der Ukraine stark angestiegenen) organisierten Verbrechen aufgezeigt werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002200293.X04Im RIS seit
15.11.2004