Index
L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §198 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/15/0044 E 22. April 1999 RS 1 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Das Abrechnungsbescheidverfahren nach § 216 BAO dient nicht dazu, das Ergebnis rechtskräftiger Abgabenfestsetzungen durch Nachholung von Vorbringen, deren rechtzeitige Geltendmachung versäumt wurde, zu umgehen. Im Abrechnungsbescheid ist nicht über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung abzusprechen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, § 216 BAO Tz 4).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003160508.X01Im RIS seit
22.10.2004