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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §936;Rechtssatz
Ein Darlehensvorvertrag (Darlehensversprechen) ist ein der Gruppe der Vorverträge zugeordneter Konsensualvertrag. Vom Kreditvertrag unterscheidet sich der (gebührenfreien) Darlehensvorvertrag dadurch, dass ein solcher Vorvertrag im Sinne des § 936 ABGB lediglich eine Willensübereinstimmung über den künftigen Abschluss eines Vertrages enthält. Zentrales Begriffsmerkmal des Vorvertrages ist der korrespondierende Wille der Parteien, nicht schon den Hauptvertrag abzuschließen, sondern seinen Abschluss erst zu vereinbaren, also ein Hinausschieben der entgültigen Verpflichtungen, da die Zeit noch nicht reif ist. (Zur Abgrenzung des Kreditvertrages zu anderen Rechtsgeschäften vgl. die in Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band I10, unter Rz 26 zu § 33 TP 19 GebG wiedergegebene hg. Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004160073.X04Im RIS seit
27.10.2004Zuletzt aktualisiert am
01.02.2017