RS Vwgh 2004/9/30 2004/16/0073

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.2004
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §936;
GebG 1957 §33 TP19 Abs1;

Rechtssatz

Ein Darlehensvorvertrag (Darlehensversprechen) ist ein der Gruppe der Vorverträge zugeordneter Konsensualvertrag. Vom Kreditvertrag unterscheidet sich der (gebührenfreien) Darlehensvorvertrag dadurch, dass ein solcher Vorvertrag im Sinne des § 936 ABGB lediglich eine Willensübereinstimmung über den künftigen Abschluss eines Vertrages enthält. Zentrales Begriffsmerkmal des Vorvertrages ist der korrespondierende Wille der Parteien, nicht schon den Hauptvertrag abzuschließen, sondern seinen Abschluss erst zu vereinbaren, also ein Hinausschieben der entgültigen Verpflichtungen, da die Zeit noch nicht reif ist. (Zur Abgrenzung des Kreditvertrages zu anderen Rechtsgeschäften vgl. die in Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band I10, unter Rz 26 zu § 33 TP 19 GebG wiedergegebene hg. Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004160073.X04

Im RIS seit

27.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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