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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags mangels Vorliegen einesunvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses bei Erkrankung desRechtsanwaltes; Zurückweisung der Beschwerde als verspätetRechtssatz
Dass die krankheitsbedingte Verhinderung des Rechtsanwaltes im konkreten Fall dergestalt gewesen sei, dass er nicht für eine Vertretung Vorsorge treffen hätte können, wurde im Wiedereinsetzungsantrag nicht einmal behauptet, noch ergibt es sich aus der ärztlichen Bestätigung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Fristen, BeschwerdefristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:U413.2008Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010