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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Da der unabhängige Bundesasylsenat im angefochtenen Bescheid unzutreffend davon ausgegangen ist, dass eine asylrelevante Bedrohungssituation für den Asylwerber als Ehegatten einer aserischen Ehefrau nicht gegeben sei, kommt es im Ergebnis nicht mehr darauf an, ob der vom Asylwerber vorgelegte "Fahndungsbefehl" echt ist bzw. ob er im Falle der Unterstellung der Echtheit nicht aus asylrelevanten Gründen erlassen worden wäre. Anzumerken ist freilich, dass die zuletzt genannte Annahme des unabhängigen Bundesasylsenates vom Verwaltungsgerichtshof angesichts des keinesfalls von vornherein auszuschließenden politischen Charakters der darin behauptetermaßen erhobenen Vorwürfe, "Verbrechen auf nationaler Basis" begangen zu haben und ein "Verräter des armenischen Volkes" zu sein, nicht nachvollzogen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001200362.X02Im RIS seit
05.11.2004