RS Vwgh 2004/9/30 2001/20/0458

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Veröffentlicht am 30.09.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die generelle Feststellung, zahlreiche iranische Asylwerber versuchten sich an das "Faktum der Studentenunruhen im Iran" anzuhängen, ist für sich genommen keine tragfähige Grundlage für eine fallbezogene Beweiswürdigung.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001200458.X04

Im RIS seit

18.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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