Index
E1ENorm
11992E048 EGV Art48;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall zu prüfen ist, ob die Bestimmung des § 56 PG 1956, welche die Pflicht des Beamten zur Entrichtung eines besonderen Pensionsbeitrags davon abhängig macht, dass der Bund für die angerechneten Ruhegenussvordienstzeiten keinen Überweisungsbetrag nach den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen erhält, gegen Art. 48 und Art. 51 des EG-Vertrages (nunmehr Art. 39 und 42 EG) verstößt. Davon hängt auch die Beantwortung der Frage ab, ob der Beschwerdeführer rechtswirksam auf die Anrechnung der von ihm in der BRD im öffentlichen Dienst als Universitätsprofessor zurückgelegten Zeit verzichten konnte.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1998120010.X09Im RIS seit
12.11.2004Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011