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L26009 Lehrer/innen WienNorm
Richtlinien Bewerbung leitende Funktion Schuldienst StadtSR Wien;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/12/0100Rechtssatz
Die Richtlinien des Stadtschulrates für Wien betreffend das Verfahren bei der Bewerbung um leitende Funktionen im Schuldienst kommt lediglich der Charakter von Selbstbindungsnormen zu (vgl. den Richtlinien des Landesschulrates für Oberösterreich betreffenden hg. Beschluss vom 22. Oktober 1997, Zl. 97/12/0132). Dass dem Bewerber ein subjektives Recht auf ihre Einhaltung zukäme, ist ihnen keinesfalls zu entnehmen.
Schlagworte
Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004120099.X03Im RIS seit
12.01.2005Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010