RS Vwgh 2004/10/1 2004/12/0099

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Veröffentlicht am 01.10.2004
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Index

L26009 Lehrer/innen Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
64/03 Landeslehrer

Norm

Richtlinien Bewerbung leitende Funktion Schuldienst StadtSR Wien;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/12/0100

Rechtssatz

Die Richtlinien des Stadtschulrates für Wien betreffend das Verfahren bei der Bewerbung um leitende Funktionen im Schuldienst kommt lediglich der Charakter von Selbstbindungsnormen zu (vgl. den Richtlinien des Landesschulrates für Oberösterreich betreffenden hg. Beschluss vom 22. Oktober 1997, Zl. 97/12/0132). Dass dem Bewerber ein subjektives Recht auf ihre Einhaltung zukäme, ist ihnen keinesfalls zu entnehmen.

Schlagworte

Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004120099.X03

Im RIS seit

12.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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