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E1ENorm
11992E048 EGV Art48;Rechtssatz
Mit Urteil vom 22. November 1995 in der Rechtssache C-443/93, Vougioukas, in der es um Zweifel bezüglich der Anwendung der Rechtsvorschriften eines einzelnen Mitgliedsstaates im Hinblick auf die Anerkennung der in diesem Staat oder auch in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft zurückgelegten Beschäftigungszeiten zur Begründung des Rentenanspruches (nach einem Sondersystem) ging, hat der EuGH ausgesprochen (Rn. 40 bis 42), dass eine - der durch die Art. 48 ff. EG-Vertrag gewährleisteten Freizügigkeit entgegen stehende - abschreckende Wirkung auf die Arbeitnehmer hervorgerufen werde, wenn nationale Rechtsvorschriften vorsähen, dass nur in den inländischen öffentlichen Krankenhäusern zurückgelegte Beschäftigungszeiten, nicht aber entsprechende in öffentlichen Krankenhäusern anderer Mitgliedstaaten zurückgelegte Zeiten als rentenfähig anerkannt werden können.
Gerichtsentscheidung
EuGH 61993J0443 Vougioukas VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1998120010.X03Im RIS seit
12.11.2004Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011