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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BArbSchV 1994 §7 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/02/0270Rechtssatz
Eine abstrakte Umschreibung des Kontrollsystems genügt nicht (Hinweis E 15.7.2004, 2001/02/0043); es ist vom Arbeitgeber (und nicht von der Behörde) darzulegen, wie dieses Kontrollsystem im Einzelnen auf der gegenständlichen Baustelle funktionieren hätte sollen.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004020269.X01Im RIS seit
18.11.2004