RS Vwgh 2004/10/12 2004/05/0097

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Veröffentlicht am 12.10.2004
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Index

L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68;
GebrauchsabgabeG Wr 1966 §1;
GebrauchsabgabeG Wr 1966 §2 Abs2 idF 2003/042;
GebrauchsabgabeG Wr 1966 §2 Abs2;
GebrauchsabgabeG Wr 1966 §2 Abs4;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, weshalb im Beschwerdefall in Zusammenhang mit der Nichtigerklärung nach § 2 Abs. 4 Wr GebrauchsabgabeG die zeitliche Situierung des Versagungsgrundes des § 2 Abs. 2 Wr GebrauchsabgabeG dahingestellt bleiben kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004050097.X03

Im RIS seit

04.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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