RS Vwgh 2004/10/13 2002/10/0078

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Veröffentlicht am 13.10.2004
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Index

L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §140;
SHG Vlbg 1998 §10;
VwRallg;

Rechtssatz

Gemäß § 140 ABGB haben Kinder gegen ihre Eltern Anspruch auf angemessenen Unterhalt, zu dessen Deckung jeder Elternteil entsprechend seiner Leistungsfähigkeit anteilig beizutragen hat. Eine wesentliche Voraussetzung für den Kindesunterhalt ist das Fehlen der Selbsterhaltungsfähigkeit. Fällt die erlangte Selbsterhaltungsfähigkeit wiederum weg, kommt es zum Wiederaufleben der elterlichen Unterhaltspflicht (vgl. dazu Schwimann in Schwimann ABGB I2 , § 140, Rz 90 ff).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002100078.X03

Im RIS seit

05.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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