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L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe VorarlbergNorm
ABGB §140;Rechtssatz
Gemäß § 140 ABGB haben Kinder gegen ihre Eltern Anspruch auf angemessenen Unterhalt, zu dessen Deckung jeder Elternteil entsprechend seiner Leistungsfähigkeit anteilig beizutragen hat. Eine wesentliche Voraussetzung für den Kindesunterhalt ist das Fehlen der Selbsterhaltungsfähigkeit. Fällt die erlangte Selbsterhaltungsfähigkeit wiederum weg, kommt es zum Wiederaufleben der elterlichen Unterhaltspflicht (vgl. dazu Schwimann in Schwimann ABGB I2 , § 140, Rz 90 ff).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002100078.X03Im RIS seit
05.11.2004