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E000 EU- Recht allgemeinNorm
11997E039 EG Art39;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Erkenntnis vom 5. September 2001, Zl. 99/10/0142, unter Hinweis auf Art. 39 EG und die einschlägige Rechtsprechung des EuGH dargelegt, es bestehe keine aus dem Gemeinschaftsrecht abzuleitende Pflicht, ein Zeugnis, losgelöst von einem Verfahren, in dem es um die Erlangung einer konkreten Berechtigung (hier: Ernennung von Lehrern an Pädagogischen Akademien bzw. Abschluss eines entsprechenden Dienstvertrages) geht, im Wege eines Feststellungsbescheides (hier: eines Nostrifizierungsbescheides) als bestimmten Befähigungsnachweisen gleichwertig zu erklären. Die dort dargelegten Überlegungen gelten in gleicher Weise für die Auffassung der Beschwerde, soweit diese einen Anspruch auf Nostrifizierung aus Art. 39 EG abzuleiten versucht.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004100054.X07Im RIS seit
08.11.2004Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011