RS Vwgh 2004/10/13 2004/10/0054

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.2004
beobachten
merken

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E05100000
E3L E06100000
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
72/02 Studienrecht allgemein

Norm

31989L0048 Anerkennungs-RL Hochschuldiplome Art3 Abs4;
BDG 1979 Anl1 Satz1;
BDG 1979 Anl1 Z22;
EURallg;
UniStG 1997 §70 Abs2;

Rechtssatz

Die Nostrifizierung ist für die vom Beschwerdeführer angestrebte Berufsausübung in Österreich (der Beschwerdeführer strebt die Ernennung zum Lehrer an einer Pädagogischen Akademie an) insbesondere im Hinblick auf Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, nicht zwingend erforderlich.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004100054.X01

Im RIS seit

08.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten