RS Vwgh 2004/10/13 2003/12/0029

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Veröffentlicht am 13.10.2004
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Index

L22004 Landesbedienstete Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
LBG OÖ 1993 §107 Abs1;

Rechtssatz

Wurde über die Frage, ob sich der Betreffende im aktiven Dienstverhältnis oder im Ruhestand befindet, mit einem Ruhestandsversetzungsbescheid bereits entschieden, kann diese Frage nicht zum Gegenstand eines gesonderten Feststellungsbescheides gemacht werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 30. April 1984, Zl. 83/12/0093).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120029.X01

Im RIS seit

18.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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