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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §10 Abs1 Z2;Rechtssatz
Als "Mitbewerber" um eine Apothekenkonzession sind jene Bewerber anzusehen, deren Anträge im Hinblick auf ein Überschneiden des potentiellen Kundenkreises derart konkurrieren, dass bei Erteilung einer Konzession ein Bedarf an einer weiteren Konzession im Sinne des § 10 Abs. 1 Z. 2 ApG insofern nicht besteht, als die Erteilung der weiteren Konzession ein Absinken des Potentials des zum Zug kommenden Bewerbers im Sinne des § 10 Abs. 2 Z. 3 ApG unter die Zahl von 5500 zu versorgenden Personen zur Folge hätte (vgl. die Erkenntnisse vom 28. Februar 2000, Zl. 98/10/0081, VwSlg 15356 A/2000, vom 31. Jänner 2000, Zlen. 98/10/0084, 0087, und vom 15. Februar 1999, Zl. 98/10/0356).
Schlagworte
Gesundheitswesen ApothekenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004100138.X01Im RIS seit
12.11.2004Zuletzt aktualisiert am
23.11.2018