RS Vwgh 2004/10/18 2004/17/0127

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Veröffentlicht am 18.10.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §36 Abs1;
VwGG §48 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Die Abweisung des Kostenmehrbegehrens der belangten Behörde betrifft den geltend gemachten Schriftsatzaufwand, weil der bloße Verweis auf den Inhalt der Bescheidbegründung keine Gegenschrift ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004170127.X02

Im RIS seit

24.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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