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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §36 Abs1;Rechtssatz
Die Abweisung des Kostenmehrbegehrens der belangten Behörde betrifft den geltend gemachten Schriftsatzaufwand, weil der bloße Verweis auf den Inhalt der Bescheidbegründung keine Gegenschrift ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004170127.X02Im RIS seit
24.11.2004Zuletzt aktualisiert am
20.11.2014