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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Bescheide iSd § 92 Abs 2 LuftfahrtG, mit denen die Erteilung einer luftfahrtbehördlichen Ausnahmebewilligung für die Verbauung von Grundstücken versagt wird, regeln ihrem Wesen und ihrer Bestimmung nach nicht die Rechtsbeziehungen einer einzelnen Person, sondern die Rechtsbeziehungen des Objektes selbst. Bei diesen Bescheiden handelt es sich - auch wenn das Luftfahrtgesetz keine dahingehende ausdrückliche Anordnung enthält - um solche mit dinglicher Wirkung, die zwar an Personen ergehen, ihrer Rechtsnatur nach - ungeachtet der persönlichen Eigenschaften des Bescheidadressaten - aber nur auf Eigenschaften der Sache abstellen (Hinweis E 30. Oktober 1991, 91/09/0047).
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche WirkungIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001030329.X01Im RIS seit
18.11.2004Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015