RS Vwgh 2004/10/19 2001/03/0329

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Veröffentlicht am 19.10.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §68 Abs1;
LuftfahrtG 1958 §92 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Bescheide iSd § 92 Abs 2 LuftfahrtG, mit denen die Erteilung einer luftfahrtbehördlichen Ausnahmebewilligung für die Verbauung von Grundstücken versagt wird, regeln ihrem Wesen und ihrer Bestimmung nach nicht die Rechtsbeziehungen einer einzelnen Person, sondern die Rechtsbeziehungen des Objektes selbst. Bei diesen Bescheiden handelt es sich - auch wenn das Luftfahrtgesetz keine dahingehende ausdrückliche Anordnung enthält - um solche mit dinglicher Wirkung, die zwar an Personen ergehen, ihrer Rechtsnatur nach - ungeachtet der persönlichen Eigenschaften des Bescheidadressaten - aber nur auf Eigenschaften der Sache abstellen (Hinweis E 30. Oktober 1991, 91/09/0047).

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche WirkungIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001030329.X01

Im RIS seit

18.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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