RS Vwgh 2004/10/19 2000/03/0220

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 1997 §111;
TKG 1997 §41 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGG §42 Abs3;

Rechtssatz

Mit hg. Erkenntnis vom 28. Jänner 2004, 2003/03/0146, wurde die Zusammenschaltungsanordnung der belBeh vom 17. April 2000, Zl. Z 33/99-87, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Mit dieser Aufhebung ist dem nun angefochtenen Bescheid, der auf der Basis des Früheren erlassen wurde und mit diesem in einem unlösbaren Zusammenhang steht, die rechtliche Grundlage entzogen worden, weshalb er gleichfalls aufzuheben ist (Hinweis E 18. März 2004, 2003/03/0012).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000030220.X01

Im RIS seit

18.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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