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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
TKG 1997 §111;Rechtssatz
Mit hg. Erkenntnis vom 28. Jänner 2004, 2003/03/0146, wurde die Zusammenschaltungsanordnung der belBeh vom 17. April 2000, Zl. Z 33/99-87, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Mit dieser Aufhebung ist dem nun angefochtenen Bescheid, der auf der Basis des Früheren erlassen wurde und mit diesem in einem unlösbaren Zusammenhang steht, die rechtliche Grundlage entzogen worden, weshalb er gleichfalls aufzuheben ist (Hinweis E 18. März 2004, 2003/03/0012).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000030220.X01Im RIS seit
18.11.2004