RS Vwgh 2004/10/19 2002/03/0300

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Veröffentlicht am 19.10.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 1997 §125 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Als "bestehende Inhaber einer Konzession" iSd Übergangsbestimmung des § 125 Abs. 3 TKG 1997 sind lediglich jene Unternehmen anzusehen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Bestimmung am 1. August 1997 über eine entsprechende Konzession verfügten.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002030300.X03

Im RIS seit

18.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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