RS Vwgh 2004/10/19 2004/02/0194

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §17;

Rechtssatz

Wenn die beschwerdeführende Partei behauptet, ihr sei Akteneinsicht nicht gewährt worden, so ist daraus nicht zu erkennen, dass ihr etwa eine von ihr begehrte Akteneinsicht verweigert worden wäre (Hinweis E 23.12.1991, 88/17/0010).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004020194.X01

Im RIS seit

12.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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