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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §17;Rechtssatz
Wenn die beschwerdeführende Partei behauptet, ihr sei Akteneinsicht nicht gewährt worden, so ist daraus nicht zu erkennen, dass ihr etwa eine von ihr begehrte Akteneinsicht verweigert worden wäre (Hinweis E 23.12.1991, 88/17/0010).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004020194.X01Im RIS seit
12.11.2004