RS Vwgh 2004/10/19 2001/21/0191

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2004
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §37 Abs1;
FrG 1997 §37 Abs2;
StGB §201 Abs2;

Rechtssatz

Das öffentliche Interesse am Schutz der körperlichen und der sexuellen Integrität anderer Personen - vor allem Jugendlicher ist hoch zu veranschlagen. (Hier war das Tatopfer einer Vergewaltigung durch den Fremden noch nicht 17 Jahre alt.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001210191.X01

Im RIS seit

03.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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