RS Vwgh 2004/10/19 2001/03/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Ist die Glaubwürdigkeit eines Gutachtens erschüttert, so hat die Behörde das Ermittlungsverfahren zu ergänzen und gegebenenfalls den Sachverständigen dazu aufzufordern, sich mit den Aussagen eines Privatsachverständigen im Detail auseinander zu setzen sowie dazu gegebenenfalls neuerlich Parteiengehör zu gewähren (Hinweis E 4. April 2003, 2001/06/0112).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender BeweisergebnisseBeweismittel SachverständigenbeweisBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelGutachten ErgänzungGutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001030077.X04

Im RIS seit

18.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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