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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GGBG 1998 §27 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ob eine Beförderung innerhalb Österreichs bzw. innerhalb der EU oder eine sonstige Beförderung stattgefunden hat, ist nach Auffassung des VwGH angesichts der verletzten Bestimmungen des § 27 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 Z. 1 bzw. § 7 Abs. 2 Z. 8 GGBG 1998 kein wesentliches Tatbestandselement, das im Spruch enthalten sein muss.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003030150.X05Im RIS seit
22.11.2004