Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §227 Abs1 Z1;Rechtssatz
Nach dem Gesetzeswortlaut des § 227 Abs. 1 Z 1 ASVG begründet - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - der Besuch einer inländischen öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule iSd Schulorganisationsgesetzes, nicht hingegen der Besuch einer nicht-öffentlichen inländischen Schule einen Anspruch auf Ersatzzeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Das Qualifikationskriterium der Schule als "öffentlich" bzw. "mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet" muss zum Zeitpunkt vorgelegen sein, zu dem der Schulbesuch stattfand (Hinweis E 29. Juni 1993, 92/08/0012).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001080166.X02Im RIS seit
25.11.2004Zuletzt aktualisiert am
31.03.2011