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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §137 Abs1;Rechtssatz
Im E 23.4.2003, 2002/08/0275 verneinte der VwGH das Vorliegen einer indirekten Diskriminierung iSd Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 79/7/EWG; er beurteilte aber die Vermittlung einer Arbeitslosen zu Beschäftigungen, die auch mit der Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsleistungen während der Abend- und Nachtstunden (sowie an Sonn- und Feiertagen) verbunden sind, im Hinblick auf die die Arbeitslose treffenden, die Verfügbarkeit insoweit einschränkenden, sie aber nicht ausschließenden gesetzlichen Obsorgepflichten für ein minderjähriges Kind als von vornherein unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002080266.X01Im RIS seit
25.11.2004