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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §13 Abs1;Rechtssatz
Weder die Ursachen für die zur Verurteilung führenden Straftat noch die (wirtschaftlichen) Folgen der Entziehung der Gewerbeberechtigung für den Verurteilten sind für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit nach § 87 Abs. 1 iVm § 13 Abs. 1 GewO 1994 maßgeblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003040119.X01Im RIS seit
24.11.2004Zuletzt aktualisiert am
12.10.2010