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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Ob einem Angehörigen im Sinne des § 20 Abs. 2 AlVG zugemutet werden kann, den Aufwand für seinen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten, kann nicht ausschließlich danach beurteilt werden, ob diese Person über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004080029.X01Im RIS seit
24.11.2004