RS Vwgh 2004/10/20 2001/08/0041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2004
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §35 Abs5;

Rechtssatz

Für den Lauf der  Verzugszinsen  gemäß § 35 Abs. 5 GSVG kommt es

nicht darauf an, ob und aus welchem Grund es zu einem objektiven

Zahlungsverzug gekommen ist oder inwieweit den Beitragspflichtigen

daran ein  Verschulden  trifft (Hinweis auf das zu § 59 Abs. 1

ASVG ergangene E 3. Oktober 2002, Zl. 97/08/0594).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001080041.X03

Im RIS seit

10.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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