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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §56 Abs3;Rechtssatz
Auch wenn der angefochtene Bescheid - anders als in jenem Fall, der dem E 16. Februar 1999, 97/08/0621, zu Grunde lag - einen Hinweis auf eine Beschlussfassung im Kollegialorgan enthält, verweist doch die Fertigungsklausel ("Für den Landesgeschäftsführer") auf eine Genehmigung durch den Landesgeschäftsführer. In Zusammenhalt mit dem Umstand, dass auf Grund der Datierung und Begründung des angefochtenen Bescheides die Beschlussfassung durch den Ausschuss nicht erfolgt sein konnte, ergibt sich daher, dass der angefochtene Bescheid dem Landesgeschäftsführer als monokratischem Organ zuzurechnen ist. Dieser war jedoch gemäß § 24 Abs. 3 AMSG und § 56 Abs. 3 AlVG zur Entscheidung über die Berufung nicht zuständig.
Schlagworte
Zurechnung von OrganhandlungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004080114.X01Im RIS seit
17.01.2005