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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs7;Rechtssatz
Aufgrund der Bestimmung des § 24 Abs 7 zweiter Satz EStG gilt ein Veräußerungsgewinn zu dem im Zusammenschlussvertrag festgelegten Zusammenschlussstichtag realisiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002140054.X01Im RIS seit
24.11.2004Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009