RS Vwgh 2004/10/20 2002/14/0054

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Veröffentlicht am 20.10.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24 Abs7;

Rechtssatz

Aufgrund der Bestimmung des § 24 Abs 7 zweiter Satz EStG gilt ein Veräußerungsgewinn zu dem im Zusammenschlussvertrag festgelegten Zusammenschlussstichtag realisiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002140054.X01

Im RIS seit

24.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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