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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
GrEStG 1987 §1;Rechtssatz
Die Einräumung von Miteigentum an Grundstücken und die Übertragung eines Miteigentumsanteils an Grundstücken ist nach Ruppe (UStG2, § 6 Tz. 224) schon im Hinblick auf die grunderwerbsteuerliche Rechtslage als Umsatz eines Grundstücks anzusehen (und nicht etwa als sonstige Leistung in Gestalt einer Rechtseinräumung oder als Übertragung eines Gesellschaftsanteils (Hinweis VfGH 28. Juni 1996, B 1525/94).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000140185.X05Im RIS seit
18.11.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013