RS Vwgh 2004/10/20 2001/14/0128

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2004
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §16 Abs3;

Rechtssatz

Der Nachweis der Uneinbringlichkeit kann auf beliebige Weise geführt werden. Bei Uneinbringlichkeit wegen Zahlungsunfähigkeit sind Belege über erfolglose Einbringungsversuche ausreichend, aber nicht unbedingt erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001140128.X04

Im RIS seit

22.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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