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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §16 Abs3;Rechtssatz
Der Nachweis der Uneinbringlichkeit kann auf beliebige Weise geführt werden. Bei Uneinbringlichkeit wegen Zahlungsunfähigkeit sind Belege über erfolglose Einbringungsversuche ausreichend, aber nicht unbedingt erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001140128.X04Im RIS seit
22.11.2004Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009